Zivilschutz Weinland
 

 



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Infos für Angehörige des Zivilschutzes Weinland (ADZS)

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06.04.2022, 10:37

Adressänderungen

Adressänderungen sind der Einwohnerkontrolle am alten und neuen Wohnort mitzuteilen. Die Mutationen werden von dort automatisch in das Personal Informationssystem der Armee (PISA) übernommen. Die...   mehr


06.04.2022, 10:37

Pers. Ausrüstung

Sie sind persönlich verantwortlich für ihre Ausrüstung und müssen allfällig verloren gegangene Teile auf eigene Kosten ersetzen. Bei Wohnortswechsel über die Kantonsgrenze zu einem andern Kanton, werden sie...   mehr


06.04.2022, 10:36

Dienstverschiebung

Dienstverschiebung: Art. 36 Abs. 1 Zivilschutzverordnung ZSV: Schutzdienstpflichtige können bei der aufbietenden Stelle spätestens drei Wochen vor dem Einrücken ein schriftliches Gesuch um Verschiebung...   mehr


06.04.2022, 10:35

Alarm Aufgebot

Telefonische Aufgebote für den Katastropheneinsatz sind verbindlich und rechtsgültig. Nach Erhalt des Telefon- oder SMS-Aufgebotes sind sie verpflichtet, sofort gemäss den erhaltenen Informationen einzurücken....   mehr


06.04.2022, 10:35

Urlaub

Urlaub (Absenz stundenweise während des Dienstes): Grundsätzlich besteht kein Anspruch auf Urlaub (Art. 44 Zivilschutzverordnung ZSV). In dringenden Fällen hat der Dienstpflichtige persönlich, spätestens 10...   mehr